Pressemitteilung
Christoph Zippel: „Ehrenamt im Altenburger Land braucht konkrete Unterstützung“
Der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Zippel bringt ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung ehrenamtlicher Arbeit ein. Der entsprechende Gesetzesentwurf seiner Fraktion wird in dieser Woche erstmals im Thüringer Landtag beraten – und wäre einzigartig in ganz Deutschland. „Wir wollen den rund 31.000 Ehrenamtlichen im Altenburger Land konkret helfen, denn ihre Arbeit hält unser gesellschaftliches Miteinander am Leben.“ Viele Menschen, die ehrenamtlich aktiv sind, hätten das Gefühl, dass Sie mehr und mehr belastet werden, dass ihnen mehr und mehr Kosten und Bürokratie auferlegt werden, sagte Zippel.
Mit einem 15 Millionen Euro schweren Landesprogramm sollen Ehrenamtliche und Vereine gefördert werden. Dafür wird die Thüringer Ehrenamtsstiftung entsprechende Förderprogramme auflegen. Dabei geht es unter anderem um Aus- und Weiterbildungsangebote, Entschädigungsleistungen bei Gesundheitsschäden oder die Nachwuchsgewinnung von Kindern und Jugendlichen. Zudem soll die Übernahme von GEMA-Gebühren für Vereine im dauerhaft im Gesetz festgeschrieben und eine Härtefallregelung für Vereine in Not getroffen werden.
Auch im Brand- und Katastrophenschutz will Zippel Verbesserungen für die Ehrenamtlichen im Altenburger Land erreichen. Vorgesehen ist die Erhöhung der Jugendpauschale bei den Feuerwehren von 25 auf 100 Euro und die Auszahlung der Feuerwehrrente nicht nur monatlich und nicht erst nach 15 Jahren, sondern optional auch als Gesamtbetrag ab Rentenbeginn. Für langjährige Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren soll es Jubiläumsprämien geben – und erstmals auch für Ehrenamtler im Katastrophenschutz, der Bergwacht, der Wasserwacht und beim THW. „Es gibt kein effektiveres Mittel zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im ländlichen Raum als das Ehrenamt. Wir wollen ein Zeichen setzen – nicht mit Sonntagsreden und leeren Versprechen, sondern mit konkreter Förderung“, sagte Zippel.
Im Einzelnen sieht das CDU-Gesetz zudem die Förderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung mit 3,5 Millionen Euro jährlich und höhere Zuführungen an den Landessportbund und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege aus Lottomitteln vor. Ehrenamtliche sollen sich in Fragen des Datenschutzes durch den Landesdatenschutzbeauftragten beraten lassen können, Bußgelder für Ehrenamtliche bei Datenschutz-Verstößen abgeschafft werden. Zudem sieht der CDU-Vorstoß eine Änderung des Schulgesetzes vor, welche die Aufnahme ehrenamtlichen Engagements in Zeugnisse als besondere Würdigung und Vorteil bei Bewerbungen ermöglicht.