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Lasten der Energiewende nicht auf dem Rücken der Menschen im Altenburger Land abladen

1000-Meter-Mindestabstand zu Windrädern

„1000 Meter sind das Minimum“ – mit einem Gesetzesentwurf seiner Fraktion will der Altenburger CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Zippel die Thüringer Bauordnung so ändern, dass darin ein entsprechender Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festgeschrieben wird. Das in der Landtagssitzung am Donnerstag in die Ausschüsse überwiesene Gesetz geht damit an das Maximum dessen, was der Bund seit kurzem im Rahmen einer Länderöffnungsklausel ermöglicht. „Der Schutz der Anwohner im Altenburger Land vor Immissionen muss im Mittelpunkt stehen. Wir sind überzeugt: das Vorrücken in den Nahbereich zur Wohnbebauung schadet der Akzeptanz der Windkraft, wie man an einigen Beispielen in der Schmöllner Region sehen kann“, erklärte Zippel.

Der CDU-Abgeordnete wies darauf hin, dass die Möglichkeit der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen, individuell Mindestabstände auch von mehr als 1000 Metern festzulegen, ausdrücklich erhalten bleibt. „Diese zusätzlichen Vorsorgeabstände können und sollen im Regionalplan für Ostthüringen auch weiterhin festgeschrieben werden“, machte Zippel deutlich. „Der Umgang mit der Windenergie ist eine Zukunftsfrage für das Altenburger Land. Wir verfolgen deshalb ein Gesamtkonzept mit Initiativen zu Mindestabständen zur Wohnbebauung, dem Verbot von Windrädern im Wald und Repowering überall dort, wo es sinnvoll ist“, so Zippel.