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Welterbe-Antrag unterstreicht Einzigartigkeit der Thüringer Schlösserlandschaft

Förderstiftung ist der richtige Weg

Der Altenburger Landtagsabgeordnete Christoph Zippel hat die Pläne der Thüringer Landesregierung begrüßt, einen UNESCO-Welterbeantrag für die Thüringer Residenzkultur zu stellen. Der Antrag soll neben den Liegenschaften der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten auch die Altenburger, Meininger und reußischen Residenzen umfassen. „Das unterstreicht die Einzigartigkeit der Thüringer Schlösserlandschaft. Und genau deshalb dürfen wir die Hoheit über diesen wichtigen Teil unseres historischen Erbes auch nicht leichtfertig in eine gemeinsame Stiftung mit Sachsen-Anhalt einbringen. Wir haben immer gesagt: die wichtigsten Entscheidungen zur Verwaltung und Sanierung unserer Residenzen müssen in Thüringen getroffen werden, nicht in Halle“, so Zippel.

Der CDU-Abgeordnete sieht die Entscheidung der Landesregierung auch als Eingeständnis, dass die Staatskanzlei und Kulturminister Hoff in die falsche Richtung verhandelt haben. Der Plan einer Mitteldeutschen Schlösserstiftung gemeinsam mit Sachsen-Anhalt werde der europaweit einzigartigen Thüringer Residenz- und Denkmalkultur nicht gerecht. „Unser Vorschlag war eine reine Förderstiftung. Diese könnte die in Aussicht gestellten Bundesmittel dann unkompliziert an die weiterhin selbständigen Landesstiftungen weiterreichen. Und wir geben die Entscheidungsgewalt über unsere Kulturdenkmäler nicht aus der Hand“, sagt Zippel.

Gerade für das Altenburger Schloss ergäbe sich so eine hervorragende Perspektive. „Als Teil der Thüringer Stiftung wären die Betriebskosten für unser Schloss gesichert. Und die Anerkennung als Weltkulturerbe wäre ein unschätzbarer Vorteil bei der Tourismuswerbung“, so Zippel abschließend.