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Rettungsschirm für die heimische Wirtschaft

Kleinunternehmer und Niedriglohnbezieher benötigen schnelle Hilfen

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fordert einen „Thüringer Rettungsschirm für Mittelstand, Handwerk und Kleinunternehmen“. Darüber informierte der Altenburger Landtagsabgeordnete Christoph Zippel im Anschluss an die heutige Fraktionssitzung. „Wichtig sind jetzt Liquiditätshilfen, steuerliche Erleichterungen und eine Entlastung gerade auch der kleinen und mittelständischen Unternehmen von bürokratischen Hürden“, sagte Zippel.

Viele Selbstständige und Unternehmen hätten großes Verständnis dafür, dass durch die Notwendigkeit, Infektionsketten zu unterbrechen, ihre Geschäftsgrundlage massiv beeinträchtigt wird. „Doch die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Einbußen sind gravierend. Deshalb müssen wir den Unternehmern, den Selbständigen aber auch ihren Angestellten mit allen zu Gebote stehenden Mitteln beistehen, um Arbeitsplätze, Unternehmen und damit die Basis unseres Wohlstands zu sichern“, so der CDU-Abgeordnete weiter.

Zentraler Bestandteil des Rettungsschirms sind finanzielle Soforthilfen als Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie sollen Unternehmen und selbstständig Tätigen über alle Branchen und Betriebsgrößen hinweg bis hin zu Ein-Mann-Betrieben zur Verfügung stehen. Hierfür hatte sich Christoph Zippel als Fraktionsvize besonders eingesetzt, gerade mit Blick auf die Arbeitsplätze im Altenburger Land.

Zudem fordert die CDU-Fraktion zinsfreie Kredite, Express-Bürgschaften sowie die Entschädigung für die Lohnfortzahlungen, wenn für Mitarbeiter ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen oder eine Quarantäne angeordnet wird. „Darüber hinaus sollte ein Kurzarbeitergeld für Minijobber eingeführt und generell das Kurzarbeitergeld über das Niveau der Grundsicherung aufgestockt werden“, erklärte Zippel.

Mit Blick auf die Ausrichtung des Rettungsschirms sagt der Abgeordnete: „Es ist wichtig, gerade auch diejenigen gezielt finanziell zu unterstützten, die über niedrige Einkommen verfügen – seien sie nun Angestellte oder Selbstständige.“ Vor zehn Jahren habe der Staat die Banken gerettet. Nun müsse auch den Kleinunternehmern und Niedriglohnbeziehern geholfen werden. „Letztlich ist die Landesregierung in der Verantwortung, diese Maßnahmen umzusetzen. Unsere Vorschläge liegen jetzt auf dem Tisch“, so Zippel abschließend.