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Die kommunale Familie kann sich auf uns verlassen

7 Millionen Euro Corona-Hilfen für das Altenburger Land

Die CDU-Landtagsfraktion hat sich in den Verhandlungen mit der rot-rot-grünen Minderheitskoalition über das Gesetz zur Finanzierung der Corona-Maßnahmen mit ihrer Forderung nach einem millionenschweren Hilfspaket für die Thüringer Kommunen durchgesetzt. „Unser Einsatz für den ländlichen Raum hat sich gelohnt. Dem Landkreis Altenburg Land und seinen Kommunen stehen im Jahr 2020 zusätzlich rund 7,3 Millionen Euro zur Verfügung, um Steuer- und Einnahmeausfälle sowie Corona-bedingte Mehrausgaben auszugleichen“, informierte der CDU-Fraktionsvize Christoph Zippel.

Im Detail setzt sich die Summe zusammen aus 2,6 Millionen, die entsprechend des Schlüsselzuweisungs-Verteilers direkt an den Landkreis gehen und 1,7 Millionen, die nach dem selben Verteiler an die Kommunen im Altenburger Land fließen. Dazu kommen noch einmal insgesamt 3 Millionen für die Städte und Dörfer im Landkreis zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle. So erhält beispielsweise die Stadt Altenburg auf diesem Wege 1,8 Millionen Euro, Schmölln eine Million Euro und Meuselwitz rund 450.000 Euro. „Für uns war entscheidend, dass die Gelder pauschal ausgereicht und langwierige Antragsverfahren vermieden werden“, machte Zippel deutlich.

„Die Kommunale Familie kann sich auf uns verlassen. Gerade für die Landkreise, die Rot-Rot-Grün nur mit Kleinstsummen abspeisen wollte, schaffen wir jetzt die finanziellen Voraussetzungen, dass sie ihren koordinativen Aufgaben in der derzeitigen Öffnungsphase gerecht werden können“, so Zippel weiter.

Ein entscheidender Punkt für die Kommunen im Altenburger Land sei außerdem, so Zippel abschließend, dass die CDU-Fraktion in den Verhandlungen mit der rot-rot-grünen Minderheitskoalition erfolgreich darauf gedrungen habe, den Einstieg in eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs fest zu vereinbaren: „Wir brauchen einen Neustart in den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Thüringen und seinen Kommunen. Unter anderem muss die Schlechterstellung kleiner Gemeinden im Rahmen der sogenannten Hauptansatzstaffel des kommunalen Finanzausgleichs durch die Linkskoalition so korrigiert werden, dass der ländliche Raum nicht benachteiligt wird.“