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Schulgesetz beschneidet Entscheidungsfreiheit der Kommunen

„Das Schulgesetz schwebt im Moment wie ein Damoklesschwert über der kommunalen Ebene. Wenn die Linke im Landkreis fordert, jetzt erst einmal in aller Gemütsruhe über die Schulnetzplanung zu sprechen, ohne zu berücksichtigen, was da aus Erfurt auf uns zurollt, ist das naiv. Die Folgen des rot-rot-grünen Gesetzes können wir vor Ort nicht einfach ausblenden. Eine normale Diskussion über das Schulnetz im Kreis ist deshalb überhaupt nicht möglich, solange dieses Gesetz mit all seinen Konsequenzen im Raum steht.“ Mit diesen Worten kommentierte der Altenburger Landtagsabgeordnete Christoph Zippel die Äußerungen der stellvertretenden Kreisvorsitzenden der Altenburger Linken, Mandy Eißing, zum Entwurf des Thüringer Schulgesetzes.

„Was die von Frau Eißing bemühten Ausnahmetatbestände angeht: hier konnte oder wollte das Bildungsministerium auf Anfrage nicht sagen, auf welche Schulen im Kreis diese überhaupt zutreffen. Dabei können diese Ausnahmen nur vom Bildungsministerium genehmigt werden. Das birgt ein enormes Erpressungspotenzial gegenüber den Schulträgern vor Ort und widerspricht dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung. Auf diese Weise beschneidet das rot-rot-grüne Schulgesetz die Entscheidungsfreiheit der Kommunen“, sagt Zippel.

Die vom Bildungsministerium geplanten Kooperationen zwischen kleineren Schulen hält Zippel ebenfalls für ein Ablenkungsmanöver. „Kooperation bedeutet: entweder müssen die Lehrer zwischen mehreren Schulen pendeln oder eben die Schüler. Letzteres erhöht die Kosten für den Landkreis und die Städte. So will die Landesregierung die kommunalen Schulträger dazu nötigen, kleine Schulen selbst zu schließen“, warnt Zippel.

„Egal wie man es wendet: das rot-rot-grüne Schulgesetz wird zu längeren Schulwegen und höheren Belastungen für die Schüler führen. Diese Wahrheit muss man den Eltern sagen. Stattdessen wirft die Linke Nebelkerzen und lässt die Eltern absichtlich im Dunkeln. Und zwar in Erfurt ebenso wie hier im Landkreis“, so der CDU-Abgeordnete.

Zippel verweist dabei auf eine parlamentarische Anfrage seines CDU-Abgeordnetenkollegen Christian Tischner an Bildungsminister Helmut Holter. Minister Holter konnte darin nicht konkret beantworten, welche der Schulen im Landkreis die zukünftigen Anforderungen an die Schul- und Klassengrößen nicht erfüllen, da ihm die erforderlichen Daten „nur teilweise vorliegen” (siehe Landtags-Drucksache 6/6695). „Fakt ist: die Mindestgrößen von 80 Schüler bei Grundschulen, 240 Schülern an Regelschulen und 540 Schülern an Gymnasien erreichen 16 von 34 Schulen im Landkreis nicht, darunter von den Gymnasien gar keines“, erklärt Zippel abschließend.